Das arme (Spar)Schwein! Wie vorausgesagt verlangen immer mehr Banken und Sparkassen Gebühren für alle Dienstleistung rund ums Konto. Letztlich sind solche Gebühren nur eine Weitergabe von versteckten Kosten für das immer kostspieligere Verwahren von Geldern durch Banken und Sparkassen. Eine Volksbank kam sogar auf die Idee, Gebühren dafür zu verlangen, wenn ein Kunde werktags vor 8:00 Uhr morgens und nach 17:00 Uhr am Nachmittag Geld abhebt.
Vermeintlich risikoscheue Sparer lassen weiterhin Billionen von Euro auf Konten liegen. Eine Billion Euro ist bekanntlich 1.000 x EUR 1 Mrd.! Umso heftiger werden diese vom Gebührenschock und den Nullzinsen getroffen.
Lohnender ist es für den Anleger, sich einmal mit seiner eigenen Angst und dem tatsächlichen Risiko Selbst die Anlage auf einem Konto kann ein ziemliches Wagnis sein – es ist viel näher und akuter als gedacht. Man muss es aber wissen.
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Man sollte umständehalber also nicht selbst zu einem „armen Sparer-Schwein“ werden und deshalb versuchen, etwas über den praktischen Umgang mit Geld zu erfahren. Es gibt über Generationen getestete Spar-Modelle im Sachwert-Bereich, die – langfristig orientiert – bewiesenermaßen fast keine Verluste Man muss aber tätig werden. Um die ganze Sache zu verstehen, bieten wir Ihnen entsprechende Home-Seminare an, die Sie sich bequem zu Hause über Ihren PC ansehen können. Schauen Sie doch einfach einmal unter: www.isf-home-seminar.de nach und wählen das für Sie passende Seminar aus.
Klar ist: Banken sind längst nicht mehr so sicher wie sie es einmal waren. Das Einlagensicherungssystem schützt nur dann, wenn vereinzelt kleinere Banken betroffen sind. Auch eine Finanzkrise– ausgelöst durch eine deutsche Bank infolge eines Domino-Effektes – kann kein Einlagensicherungssystem stemmen. Auch die Einlagen bei einer Großbank wären in der Regel höchstens zu einem Fünftel gesichert. Ihr Berater gibt Ihnen gerne weitere Informationen. Anlagetechnisch kann man sich davor schützen, das „Wie“ ist entscheidend.
Dazu werden Bankkunden immer gläserner. Im Jahr 2019 kam es zu insgesamt 915.247 Kontenabfragen gegenüber dem ersten Jahr 2012 mit 70.706 Abfragen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, bewertet die Entwicklung sehr kritisch. „Jeder Kontenabruf stellt ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar“. Er hält die Überprüfung des Abruf-Verfahrens gegenüber deutschen Banken für dringend notwendig. Der Abruf wurde damals als Folge der Terrorangriffe in 2001 eingeführt, um die Finanzierung von Terrorangriffen zu unterbinden. Analog der aktuellen Kontenabrufe müssten wir bald 1 Mio. Terrorverdächtige in Deutschland haben, was die Zweckentfremdung dieses Instruments zeigt. Geopolitische Streuung für die „Geldlagerung“ sollte eine Überlegung wert sein.