Wer schon einmal Wertpapiere bei einer Bank erworben oder sich nur mit dem Thema befasst hat, der weiß: Er wird mit einer immer größeren Anzahl an Risiko-Hinweisen überhäuft. Niemand soll sagen können, er habe Dieses oder Jenes nicht gewusst.
Kommt es zu irgendwelchen recht- oder gerichtlichen Auseinandersetzungen, so sind in Anwaltsschriftsätzen generell stereotyp sinngemäß Behauptungen zu finden, die in etwa lauten: „Der Mandant hat eine absolut sichere Anlage für seine Altersvorsorge gesucht“. Gleichzeitig jedoch hat der Gesetzgeber unverzichtbar festgelegt, dass jedem Anleger ausnahmslos mitgeteilt werden muss, dass ein Totalverlust des Kapitals möglich ist. Das klingt zugleich nach dem Motto: „Das Leben ist lebensgefährlich“.
Grund: Keine von Menschen gemachte Geldanlage ist so sicher, dass sie garantiert nie verlustig gehen kann. Auch bei der „sichersten Anlage der Welt“ (welche das auch immer sein mag) gilt dieser Grundsatz. Theoretisch kann jede Instanz der Welt „pleite“ gehen, denn auch die Schuldner sind ausnahmslos von Menschen gemacht. Selbst der sicherste Staat, die sicherste Bank und generell der allersicherste Schuldner sind von plötzlichen Situationsveränderungen nicht verschont, wenn sie eintreten. Die Erde kann von einem großen Meteoriten getroffen werden, dann sind die Ersparnisse, die Sparer selbst, die Banken, die Politiker und alles Dazugehörige ebenfalls verschwunden. Wir leben also in einer Welt der relativen Sicher- oder Unsicherheiten. Nur so wird ein Schuh daraus. Es gibt Anlagen, die relativ sicher sind und andere, die weniger sicher oder relativ unsicher bis riskant sind. Daneben wächst – mehr oder weniger proportional – die Chancenquote einer Anlage von nahe Null bis ins „Unendliche“.
In der Regulierungswelt des Bankensektors haben ab Januar nächsten Jahres (MiFID II) zukünftig Wertpapier-Produkte vor einem Angebot an Anleger eine spezielle Risikobeurteilung zu durchlaufen. Diese lautet z.B. alternativ, eingeteilt in drei Gruppen: „Kein Risiko“ oder „Risiko bis zum totalen Kapitalverlust“ oder „Verlustrisiko über das eingesetzte Kapital hinaus“. Wie oben dargestellt gibt es streng genommen „kein Risiko“ überhaupt nicht. Wenn man einem Dritten Geld leiht, dann ist man erst 100%-ig auf der sicheren Seite, wenn man das Geld zurückerhalten hat. Bleiben also nur die Varianten 2 und 3 – und dort ist dann die Variante 2 der Normalfall. Dies gilt damit auch für Sparkonten, Festgelder, Staatsanleihen, Zertifikate, Aktien und, und, und … (siehe z.B. „Sanierungs- und Abwicklungsgesetz“ – SAG – für Beträge ab EUR 100.000,-).
Wir haben also eine relative Wertewelt. Im Endeffekt sollen Geldanlagen, gemessen am Risiko, Chancen bringen, um die eigene Kaufkraft relativ zur allgemeinen Preisentwicklung (also nach Abzug der Inflation) zu vermehren. Gerade in der heutigen Welt mit der lockeren Notenbankpolitik sind aber die Chancen an vielen Ecken zum Greifen nah – man muss sie nur erkennen. Generell gilt „wie schon immer“: Je höher die Chance, umso höher das Risiko. Es ist also richtig, eine entsprechende Chancen-/Risikoabwägung vorzunehmen. Wenn man das Geld in der Hand hält, hat es (in der Regel) keinen Risiko-Charakter, außer der Abwertung. Wenn ich es weg gebe, beginnt – egal wie und wo – generell das Risiko. Auch beim Überholen mit dem Auto ist es generell eine Abwägung, tue ich es jetzt oder tue ich es nicht. Beim Überqueren einer viel befahrenen Straße als Fußgänger wäge ich ab – vor oder nach dem nächsten Auto. Nutzen Sie also auch Ihr Bauchgefühl. Wägen Sie ab. Gar kein Risiko gibt es nicht – es gibt nur mehr oder weniger. Die Risiken sind beispielsweise rot – die Chancen sind grün. Und jedes Produkt hat seine eigene Farbe: Suchen Sie möglichst viel Grün. Es gibt mehr oder weniger grün – aber nur grün, das geht objektiv nicht auf dieser Welt. Übrigens nur Rot: Das gibt es!
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