Firmenkunden sind es inzwischen gewohnt, auf ihre Konto-Guthaben Zinsen zu zahlen – besser als Gebühren für die Lagerung von Geld zu bezeichnen. Diese sind bei Unternehmen steuerlich absetzbar und damit als übliche „Geldaufbewahrungskosten“ in fast jeder Firmen-Bilanz zu finden.
Immer mehr Banken gehen nunmehr dazu über, auch Privatkunden für die Verwahrung von Geldanlagen mit sog. „Strafzinsen“ zu belegen. Vor einem Jahr war dies ab einem Betrag von EUR 1 Mio. ein gängiges Verfahren. Dieser wurde dann auf EUR 500.000,- reduziert und inzwischen zahlt man oft schon ab einem Guthaben von EUR 100.000,- diese „Geldaufbewahrungsgebühr“. Und bei wem dies noch nicht gilt, wird bald damit konfrontiert werden – insbesondere auch für kleinere Beträge.
Bei zweidrittel der Banken, die diese Gebühr verlangen, beträgt der Einlagen-Zins auf das Guthaben derzeit
– 0,4% p.a. Weitere Banken kündigen an, in Kürze Lagergebühren bzw. Strafzinsen für Kontoguthaben von Privatanlegern zu erheben. Diese Voraussage wird noch wahrscheinlicher, sobald die Europäische Zentralbank (EZB) ihren eigenen negativen Einlagenzins von derzeit 0,4% p.a. für Bankguthaben verschärft (voraussichtlich im September 2019), was spätestens unter der neuen Präsidentin, Frau Christine Lagarde ab Oktober 2019 ohnehin als sehr wahrscheinlich gilt. Auch die sich ständig erhöhenden Kontoführungsgebühren der Banken fallen in diese Rubrik der „indirekten Strafzinsen“, allerdings unter einem anderen unverdächtigeren Namen.
Kurzum: Kenner der Szene – auch wir gehören dazu – gehen davon aus, dass Frau Lagarde, die ehemalige geschäftsführende Direktorin des Internationalen Währungsfonds (IWF), als neue EZB-Präsidentin, aufgrund früherer Aussagen und ihrer politischen Einstellung, das Negativ-Szenario bezüglich Zinsen zur Rettung der südeuropäischen Staaten weiter verstärken wird.
Die Amtszeit von Frau Lagarde beträgt voraussichtlich acht Jahre. Deshalb müssen Sie sich als Anleger nunmehr auf längere Zeit damit „anfreunden“. Alternativen, anstelle einer reine Rücklagenbildung auf Konten (siehe „ISF-Privatmarkt-Investments“), sind dringend notwendig. Je höher der Negativ-Zins steigt, umso attraktiver sind alternative Anlagen und deren Zinsen im Rahmen der erwähnten Privatmarkt-Investment-Möglichkeiten; sprechen Sie uns bitte unbedingt darauf an.