Bankberater müssen immer auf der Hut sein – und jetzt müssen sie ganz besonders aufpassen. Zum Jahresanfang 2018 treten die Verordnungen über MiFID II und damit auch „Priips & Co.“ in Kraft. Dadurch ändern sich auch die Dokumentationsregeln.
Wenn Sie also einmal so ganz richtig, rundherum beraten und dokumentiert sein wollen, dann gehen Sie so vor: Besuchen Sie sowohl zum Jahresende und nochmals gleich zum Jahresanfang Ihre Bank für ein Beratungsgespräch und lassen Sie sich nach den alten und den neuen Regeln zu einem speziellen Wertpapier beraten. Sie erhalten z.B. am 29. Dezember 2017 bei einem Zertifikat als Beratungsnachweis das deutsche Produktinformationsblatt plus ein Beratungsprotokoll mit einem persönlichen Fragebogen. Gehen Sie dann Anfang des Jahres noch einmal hin, erhalten Sie am 2. Januar 2018 für das gleiche Zertifikat nicht mehr das deutsche, sondern das europäische Produktinformationsblatt plus ein Beratungsprotokoll, und wenn Sie dann nochmals einen Tag später am 3. Januar 2018 dort zu einer neuerlichen Beratung für dasselbe Zertifikat auftauchen, bekommen Sie ganz frisch das neue Produktinformationsblatt und eine Geeignetheitserklärung und machen sogar noch eine Geeignetheitsprüfung.
Unser Tipp: Lassen Sie sich an allen drei Tagen beraten, dann haben Sie die komplette Dazu aber eine Warnung: Schlauer sind Sie dann nicht, aber bestimmt verwirrter – und das mit absoluter Sicherheit auf höherem Niveau! Viel Spaß!
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