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Achtung: Steuerfalle Fremdwährungen

Es gibt neue Regeln zur Versteuerung von Konten in Fremdwährungen. Bisher waren Zugewinne in Fremdwährung nach einem Jahr steuerfrei, das hat sich geändert, wenn die betreffenden Währungskonten verzinslich sind. Dann greift ein recht kompliziertes Gebilde, und man gerät leicht in den Bereich der Steuerhinterziehung, wenn man nicht aufpasst.

Wenn Sie also ein oder mehrere solcher Konten in z.B. US-Dollar, Schweizer Franken, britischem Pfund etc. haben, dann verzichten Sie auf den Zins. So greifen die alten Regeln mit einer Steuerpflicht nur innerhalb von 12 Monaten. Danach spielte ein Wertzuwachs in der Währung keine Rolle mehr.

Zu beachten: Wenn Währungsgewinne nach Ablauf der 12 Monate nicht steuerpflichtig sind, dann können natürlich Währungsverluste auch steuerlich nicht angesetzt werden. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.

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